
Eichrechtskonforme Abrechnung für Arbeitnehmer

Kompatibel mit Dienst- und Privatwagen

Keine zusätzlichen Einrichtungs- oder IT-Kosten
Eich- und Steuerrechtskonformes Laden für Gewerbe und Industriebetriebe
Mit der LIBREO PRO Wallbox-Serie bleiben Sie flexibel und decken eichrechtskonformes Laden (vorraussichtlich verfügbar ab Q1/2023) für den privaten und geschäftlichen Bereich ab. Das Laden von Elektrofahrzeugen zuhause und am Arbeitsplatz wird zunehmend interessanter, da man sich die meiste Zeit an diesen beiden Orten aufhält. Nachdem der Betrieb von Ladestationen einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs ausmacht, sollten künftig die Abrechnungen von Ladevorgängen von Firmanfahrzeugen zuhause und auf dem Firmenparkplatz genauer anstatt über Flatrates oder Monatspauschalen abgerechnet werden. Es existieren am Markt drei Energiezählerarten, die mehr oder weniger zur Abrechnung von Ladevorgängen im Geschäftseinsatz geeignet sind:
a) In der Wallbox integrierte, ungeeichte Energiezähler:
Die integrierten Energiezähler sind nicht geeicht und dienen lediglich der Zählung des Eigenverbrauchs. Sie verbinden keinen Rechtsanspruch seitens Arbeitsgeber oder Mitarbeiter und können nicht für steuerliche oder monetäre Abrechnungen hinzugezogen werden. Üblicherweise finden sich diese Energiezähler in privat genutzten Wallboxen wie zum Beispiel der LIBREO HOME.
b) MID-zertifizierte Stromzähler:
Diese Messeinrichtungen erfüllen die europäische Messgeräterichtlinie "Measuring Instruments Directive" und können in vielen Anwendungsfällen zur Abrechnung von Ladevorgängen eingesetzt werden. Für den kommerziellen und öffentlichen Bereich sind sie allerdings nicht ausreichend, da eine entsprechend Eichrechtskonformität fehlt und die Echtheitsprüfung und Nutzerzuordnung der Ladevorgänge nicht möglich ist.
c) Eichrechtskonforme Abrechnung durch zertifizierte Ladestation:
Immer dann, wenn tatsächlich geladener Strom an öffentlich zugänglichen Ladestationen mit Dritten verrechnet oder in Rechnung gestellt wird, ist eichrechtskonformes Laden gefordert. Es muss eindeutig und ohne Manipulation gewährleistet werden, dass alle Ladevorgänge mit der dazugehörigen Energiemenge (kWh), der Ladezeit, dem Ladeort einheitlich erfasst, gespeichert und einem Benutzer zugeordnet sind. Gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) darf daher seit dem 01. April 2019 elektrischer Strom an öffentlichen Ladestationen in Deutschland nur eichrechtskonform abgerechnet werden.

Verbrauchsgerecht und Steuerkonform (ab Q1/2023)
Mit LIBREO laden Sie Dienstwagen und Privatfahrzeuge eichrechtskonform
LIBREO Wallboxen sind auf den privaten und gewerblichen Bereich ausgerichtet und lassen sich je nach Ausstattungsvariante für die eichrechts- und steuerrechtlich konforme Abrechnung von Ladevorgängen im gewerblichen, nicht-öffentlichen Bereich einsetzen. LIBREO hat eine manipulationssichere Abrechnung entwickelt, die eine geeichte Energiezählung mit Nutzerzuordnung kombiniert. Die Abrechnungstechnologie ist nur für den nicht-öffentlichen Bereich zugelassen. Der Einsatz von LIBREO Wallboxen im öffentlichen Bereich wird von LIBREO bewusst abgelehnt, da Zusatzeinrichtungsaufwand und Folgekosten von Transparenzsoftware und Abrechnungsschnittstellen für Unternehmen unattraktiv sind.
So rechnen Sie ihre Fahrzeugflotte rechtskonform ab
Die LIBREO Wallboxserie PRO verfügt über einen MID-zertifizierten Energiezähler, der es ermöglicht, dass Dienstwagen zuhause an der privaten Wallbox geladen und mit dem Arbeitgeber abgerechnet werden können. Die vom bayerischen Amt zertifizierte Ladetechnologie bietet eine spezielle Abrechnungslösung, die im nicht-öffentlichen Umfeld von Unternehmen eichrechts- und steuerrechtskonform eingesetzt werden kann. Der Ladevorgang kann ausschließlich über einen eindeutigen QR-Code in der LIBREO App gestartet werden und somit dem Benutzer und dem Fahrzeug zugeordnet werden. Die geeichten Ladedaten des MID-Zählers werden in der LIBREO App dargestellt und gleichzeitig in die LIBREO Cloud geladen. Dort können die Daten manipulationssicher vom Benutzer eingesehen bzw. vom Unternehmen abgerufen werden. Die Abrechnung der Ladung an der privaten LIBREO Wallbox erhält der Mitarbeiter dann als Zahlung im Rahmen eines steuerfreien Auslagenersatzes.
LIBREO Vorteile beim Laden vom Dienstwagen zuhause:
• MID-zertifizierter Zähler sorgt für eine korrekte Erfassung des geladenen Stroms
• Gesicherte Benutzeridentifizierung (privat/geschäftlich)
• Bewusster Verzicht von RFID-Karten und Lesern
• LIBREO App und LIBREO Cloud Zugriff zur Darstellung der Ladevorgänge
• Export der Ladedaten und automatische Übermittlung an den Arbeitgeber (z.B. Buchhaltung)
Mit diesen Vorteilen ist eine bedarfsgerechte Abrechnung im Firmenumfeld ohne technischen Aufwand und ohne Eingriff in das Firmennetzwerk möglich. In Kombination mit dem dynamischen LIBREO Lastmanagement und dem klimafreundlichen Solarstrom-Optimierer bietet die LIBREO PRO Wallboxserie künftig alles, was eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur für Unternehmen bereitstellen sollte. Informieren Sie sich noch heute über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.
LIBREO Ladestationen für Unternehmen
Eichrechtskonforme Abrechnung für Unternehmen - LIBREO | PRO Wallboxserie:
Pauschaltbeiträge für Dienstwagen
Pauschale, monatliche Abrechnung von heimisch geladenen Firmenfahrzeugen
Um die Abrechnung von zuhause geladenen Dienstwagen zu vereinfachen, wurde am 26. Oktober 2017 per Erlass von der Finanzverwaltung eine pauschale Abrechnung der Ladeaufwände zugelassen: „Für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach Paragraf 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten“, heißt es in dem Schreiben, gelten folgende monatliche Pauschalbeträge, gültig von 2021 – 2030:
Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | |
---|---|---|
Rein batteriebetriebenes Elektroauto | 30 EUR | 70 EUR |
Plug-in-Hybridauto | 15 EUR | 35 EUR |
Studie: Steigende Strompreise führen zur eichrechtskonformen Abrechnung im privaten und halböffentlichen Umfeld
So lange das Laden von E-Autos am Firmenstandort kostenlos ist bzw. der Ladevorgang nicht vergütet wird, muss im privaten und gewerblichen, halb-öffentlichen Umfeld eine Ladestation oder Infrastruktur nicht den Anforderungen des Eichrechts genügen. Kostenfreies Laden am Firmenparkplatz und die Möglichkeit durch gesetzlich vorgegebene Monatspauschalen das Aufladen von Dienstwagen an der heimischen Wallbox abzurechnen, sind die einfachsten Mittel, um Laden von E-Autos rechtlich korrekt (Beispiel: Geldwerter Vorteil beim Laden von Privatfahrzeugen) abzuwickeln.
Entgegen solchen Pauschalisierungen steht die unterschiedliche Nutzung der Ladeinfrastruktur. Mittlerweile existieren sehr unterschiedlich effiziente E-Fahrzeuge und eine Flatrate oder Pauschale könnte zu Unmut der Mitarbeiter führen. Zudem sorgen die steigenden Strompreise und Energiekosten dafür, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur im Unternehmen immer weniger attraktiv wird.
Sie haben Fragen zur eichrechtskonformen Abrechnung bei LIBREO?
Sie fragen sich, wie Ihre Mitarbeiter künftig ihren Ladestrom abrechnen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte nutzen Sie dieses Anfrageformular, damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können.