LIBREO Typ-2 Ladestecker
KfW 440 - Förderung Ladestationen für Privathaushalte

Sie haben Ihre Antragsbestätigung der KfW-Bank erhalten? Dann finden Sie hier die passende Wallbox für Ihr zu Hause.

KfW-Förderprogramm

Das bekommen Sie mit der KfW 440 Förderung:

Beim KfW-Förderprogramm 440 wird die Anschaffung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Privatbereich gefördert. Sollten Sie vorhaben sich eine solche Station anzuschaffen und Sie erfüllen die notwendigen Anforderungen, können Sie die KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Darin enthalten sind nicht nur die Kosten für die Wallbox selbst, sondern auch Aufwände für Installation, Standortanalyse und Inbetriebnahme. Diese müssen lediglich 900 Euro Gesamtkosten übersteigen.

Das sollten Sie beachten:

- Der Antrag für die Förderung muss VOR dem Kauf der Ladestation gestellt werden
- Pro Ladepunkt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 900 €
- Die Förderung gilt für Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter
- LIBREO Home und LIBREO itWHEEL erfüllen alle notwendigen Kriterien des KfW-Programms 440

Wir erfüllen die Voraussetzungen für 440, Sie auch?

- Der verwendete Strom darf ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Entweder über Ihren Versorger oder z.B. Ihre eigene PV-Anlage.
- Die Ladestation wird nur für Stellplätze an Wohngebäuden gefördert und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Die Ladeleistung muss genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
- Die Einbaumaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb vorgenommen werden.

LIBREO | Home & LIBREO | itWheel werden gefördert

Wie bekomme ich den Zuschuss für die LIBREO Wallbox?

Wichtig ist, den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens zu stellen. Dies können Sie einfach ab dem 24.11.2020 online über das Zuschussportal bei der KfW erledigen. 

Nach ein bis zwei Tagen erhalten Sie von der KfW eine Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Förderungsantrag für Ihren privaten Ladepunkt genehmigt wurde.​

Sobald Sie die Antragsbestätigung erhalten haben, können Sie mit der Umsetzung für Ihre Ladestation loslegen.

Nach Fertigstellung der Installation reichen Sie alle Rechnungen im KfW-Portal ein und erhalten daraufhin die Auszahlung ihrer Förderung.